AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienhaus "Haus Mehrblick"

     

1.  Zahlungsbedingungen

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag werden 50% des dort genannten Mietpreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag zu überweisen und wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Geht die Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung beim Vermieter ein, kann das Ferienhaus anderweitig, ohne weitere Nachfrage, vergeben werden. Der Mieter haftet in dem Fall für die dann ggf. entstehenden Stornokosten. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage (Gutschrift beim Vermieter) - ohne neuerliche Aufforderung - vor Reiseantritt auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Anreise weniger als 21 Tage liegen, ist der Mietpreis vor Belegung des Ferienhauses in voller Höhe zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Mietpreis enthalten sind alle pauschal berechneten Nebenkosten.

 

2. Rücktritt durch den Mieter                                                                                              

Tritt der Mieter nach erfolgter Buchung vom Vertrag zurück besteht eine Schadensersatzpflicht des Mieters in Höhe von 50 % (Stornierung bis 21. Tag vor Anreise) bzw. 80% (Stornierung ab 20. Tag vor Anreise) des Gesamtmietpreises. Gründe für die Stornierung sind unerheblich. Es wird der Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung empfohlen. Der Vermieter wird nach Treu und Glauben versuchen, im Sinne der Schadensminderung, das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus anderweitig gleichwertig zu vermieten. Sollte das Ferienhaus nicht gleichwertig anderweitig vermietet werden können, stellt der Vermieter dem Mieter einen Schadensausgleich in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis in Rechnung. Eine eventuelle Beweislast liegt beim Mieter. Sofern der Mieter das Mietverhältnis vorzeitig beendet oder das Mietverhältnis am vertraglich vereinbarten Anreisetag nicht antritt, besteht kein Erstattungsanspruch.

 

Bei einer nachträglichen Verkürzung der Dauer der verbindlich gebuchten Vermietungsleistung, einer nachträglichen Reduzierung der angemeldeten Personen (und Hunde) sowie bei einer nachträglichen Reduzierung der gebuchten und im Vertrag aufgeführten Schlafräume besteht kein Erstattungsanspruch.

 

3. Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle eines Rücktritts durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Unfall oder Krankheit der Gastgeber), Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Bei unvollständiger Zahlung des in Rechnung gestellten Mietzinses vor Reiseantritt, befindet sich der Mieter in Verzug und der Vermieter ist dazu berechtigt, von dem Vertrag, der zwischen Mieter und Vermieter zustande gekommen ist, zurückzutreten und dem Mieter 100% der Kosten zu berechnen.

 

Ein Rücktritt durch den Vermieter, ohne Rückerstattung des Mietzinses, kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter sich schwerwiegend vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. 

     

4. Pflichten

Der Vermieter verpflichtet sich am Anreisetag das Haus um 16:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Um 16 Uhr erfolgt die Schlüsselübergabe direkt am Ferienhaus. Am Abreisetag wird der Mieter das Ferienhaus dem Vermieter/ Verwalter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und im sauberen Zustand persönlich übergeben, ebenso wird er bis spätestens 10:00 Uhr die ihm zur Verfügung gestellten Schlüssel zurückgeben.

 

Die Kosten der Endreinigung sind mit dem Mietpreis abgegolten. Sie sind auf einen normalen Reinigungsaufwand kalkuliert. Nicht in der Endreinigung enthalten, ist das Entfernen von Hundehaaren und „Hinterlassenschaften“ des Hundes im Garten. Der Mieter verpflichtet sich, bei Abreise das Haus besenrein, in ordentlichem und sauberen Zustand zu verlassen. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters und nicht in der Endreinigung enthalten. Der Geschirrspüler ist auszuräumen, der Müll zu entsorgen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

 

Der Mieter behandelt das Haus und sein Inventar sowie den Garten mit Pool sorgfältig. Entstandene Schäden am Haus oder am Inventar sowie am Garten/ Swimmingpool, die der Mieter, sein Haustier oder seine Mitreisende verursacht haben, sind vom Mieter zu ersetzen bzw. der Vermieter ist berechtigt, diese auf Kosten des Mieters zu ersetzen. Bitte geben Sie entstandene Schäden sofort beim Vermieter an. Kommt es aufgrund der von dem Mieter, seinen Mitreisenden oder seinem Hund verursachten Beschädigungen des Inventars des Ferienhauses zur Einschränkung der Weitervermietbarkeit, hat der Mieter den dadurch entstehenden Schaden dem Vermieter zu ersetzen.

Stubenreine Hunde (max. 2) sind bei uns herzlich willkommen. Eine gültige Hundehaftpflichtversicherung ist verpflichtend. Andere Tierarten haben leider keinen Zutritt.

 

Der Mieter verpflichtet sich, darauf zu achten, dass die Hunde sich im Ferienhaus nur auf dem Boden aufhalten und auf keine Gegenstände (z.B. Couch, Stühle, Betten) gehen. "Hinterlassenschaften" des Hundes im Garten sind sofort zu entfernen.

 

Alle vom Vermieter bereit gestellten Dinge, wie z.B. Fahrräder, Swimmingpool etc. werden vom Mieter auf eigene Gefahr genutzt. Eine Haftung durch den Vermieter ist ausgeschlossen, ebenso ist die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen für Schäden aus Feuer, Diebstahl und Unfall.

Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Gas- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Für Nichtschwimmer und Kleinkinder gilt: Der Swimmingpool darf  n u r  mit ausreichender Schwimmhilfe (z.B. Schwimmflügel) u n d  in Begleitung eines erwachsenen Schwimmers betreten werden.

Das Ferienhaus wird ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet. Nutzungsberechtigt während der Mietzeit sind ausschließlich die im Mietvertrag namentlich aufgeführten Personen. Eine Erhöhung der Personenanzahl - auch nur vorübergehend oder stundenweise - ist nur zulässig bei ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters und Zahlung eines Aufpreises nach Absprache im Voraus.

Der Mieter verpflichtet sich, beim Verlassen des Hauses, alle Fenster und Türen zu schließen. Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht erlaubt.

Pool-Badezeiten: saisonal von 07:00-13:00 Uhr und 14:00-19:00 Uhr (In der Zeit von 13-14 Uhr und ab 19 Uhr läuft die Umwälzpumpe und der Pool darf nicht betreten werden)


Ruhezeiten: Das Ferienhaus befindet sich in einem reinen Wohngebiet.  Bitte beachten Sie die behördlichen Ruhezeiten. Im Sinne einer guten Nachbarschaft, ist die Mittagsruhe von 12:30 -14:30 Uhr, die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr sowie die Sonn- und Feiertagsruhe einzuhalten. Der Mieter gewährleistet die Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Ruhestörender Lärm, insbesondere durch laute Musik sowie Geruchsbelästigungen sind zu unterlassen. Das Ferienhaus Haus Mehrblick ist kein Partyhaus.


Bei Zuwiderhandlungen besteht seitens des Vermieters das Recht, das Mietverhältnis sofort zu beenden, ohne Rückerstattung des Mietzinses. 

Nach Ankündigung - hier reicht z.B. der Versuch der Kontaktaufnahme an der Haustür -, ist der Vermieter jederzeit zum Zugang des Objektes zu Wartungen und Reparaturen sowie Maßnahmen zum Erhalt und Betriebes des Hauses berechtigt.

Liegt ein besonders wichtiger Grund vor, beispielsweise zur Abwendung einer Gefahr für die Mietsache, behält sich der Vermieter das Recht vor, auch ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Mieter die Mietsache zu betreten. Anfallende Gartenpflege und Poolkontrolle, während des Aufenthaltes der Gäste, werden vom Vermieter nach Vorankündigung durchgeführt.

 

5. Schließanlage zur Türöffnung

Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel für das Ferienhaus anzufertigen. Beim Auszug hat der Mieter alle ihm übergebenen Schlüssel wieder abzugeben. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Ferienhaus mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden. Systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und die dafür anfallenden Kosten sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden.

 

6. Internetnutzung / Telefon

Der Vermieter betreibt in seinem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Er stellt dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienhaus den WLAN-Zugang zum Internet zur alleinigen Nutzung unentgeltlich zur Verfügung. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername etc.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.

 

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Bei Internetnutzung verpflichtet sich der Mieter die gesetzlichen Regelungen zum Schutze des Urheberrechtes zu beachten. Er stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen der Rechteinhaber frei.

 

Die Nutzung des Telefons ist innerhalb des deutschen Festnetzes, mit Ausnahme von Sonderrufnummern, im Mietpreis inbegriffen. Alle weiteren Telefonverbindungen sind kostenpflichtig. Zu diesem Zweck werden die Verbindungen erfasst und entsprechend in Rechnung gestellt.

 

7. Datenschutz

Der Vermieter erhebt personenbezogene Daten des Kunden. Diese Daten werden für die Abwicklung der Vermittlung und für den Abschluss und Abwicklung des Mietvertrages über das vom Gast gebuchte Ferienhaus benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt, sofern keine anderweitige ausdrückliche Zustimmung vorliegt, nicht.

 

8. Anerkennung der AGB

Mit der Anzahlung des Mietpreises erkennt der Mieter die AGBs an.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bedingungen.

     

10.   Gerichtsstand

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen; Gerichtsstand ist Emmerich am Rhein.